Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB‘s liegen in den Geschäftsräumen von Popken Design zur Einsicht aus und sind im Internet unter werbeagentur-popkendesign.de jederzeit frei abrufbar. Darüber hinaus übersenden wir gerne jeder Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail oder Post. Der Kunde erkennt die AGBs für die Dienstleistung von Popken Design mit der Auftrags-Bestellung sowohl bei schriftlicher als auch mündlicher Bestellung an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von PopkenDesign
Geltungsbereich
Popken Design (nachfolgend auch „wir“ und „uns“ genannt) erbringt dem Kunden den bestellten Dienstleistungen mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe, Werkzeichnungen und Darstellung dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Popken Design überträgt dem Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Der Lieferant schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis geführten Zwischenschritte. Der Kunde kann durch eine zusätzliche Buy-Out-Gebühr in Höhe von 150% der ursprünglichen Erstellungskosten die offenen Dateien erwerben. Vorschläge des Kunden oder sonstige fördernden Maßnahmen begründen das Miturheberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, bilden zusammen mit Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. ges. MwSt. Die entstehenden Kosten für Transport und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Tagespreise zzgl. Versandkosten, sofern sich aus sonstigen schriftlichen Vertragsunterlagen oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so sind wir berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wir für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Zahlungsweise
Nach Auftragserteilung werden 50% Anzahlung fällig, nach Fertigstellung die restliche Summe, spätestens aber 10 Wochen nach Auftragserteilung, wenn die Verzögerung durch den Kunden verursacht wurde.
Leistung und Haftung Dritter
Wir sind berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Popken Design verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir für die Erfüllungsgehilfen nicht.
Sollte der Kunde eine mit dem Auftrag verbundene Leistung dritter Anbieter (z.B. Drucker, Fotolabor) in Anspruch nehmen oder sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über Popken Design bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner von Popken Design. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Ebenso geht die Haftung auf den Kooperationspartner über. Popken Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden und die über die im Auftrag genannte Beschreibung hinaus geht, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von derartiger Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Arbeitsdokumente
Hinsichtlich bestehender Urheberrechte von Arbeitsdokumenten des Kunden sind wir auf dessen Angaben angewiesen. Im Falle einer Verletzung der Rechte Dritter stellt der Auftraggeber, der uns die Arbeitsdokumente zur Verfügung gestellt hat oder uns angewiesen hat, diese zu verwenden, Popken Design von allen Ersatzansprüchen frei und haftet alleine, auch für Schäden und Kosten, die uns durch die Verarbeitung dieser Dokumente entstehen. Bei Verlust oder Beschädigung von Arbeitsdokumenten, auch infolge von Feuer, Wasser oder Diebstahl haften wir bis zur Höhe des Materialwertes der Dokumente, höchstens aber bis 100,- Euro. Der Versand von Arbeitsdokumenten geschieht in der Regel auf elektronischem Weg. Wünscht der Kunde auch Datenträger oder grafische Produkte, wie Bilder oder Filme oder wünscht der Kunde die Rücksendung von Ihm zur Verfügung gestellter Materialien, so erfolgt dies gegen Aufpreis per einfacher Brief- oder Paketpost. Der Versand erfolgt in der Regel unversichert auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung von uns für Schäden auf dem Transportweg wird ausgeschlossen; im Übrigen gelten die Haftungsbedingungen des Transporteurs.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Popken Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Liefertermine
Die Verbindlichkeit von Lieferterminen bedarf der schriftlichen Form. Bei Nichteinhaltung des schriftlich vereinbarten Liefertermins haften wir nur dann, wenn unsererseits grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des Materialwerts, höchstens aber auf die Summe von 100,- Euro. Bei datenabhängiger Produktion sind vereinbarte Liefertermine Einschätzungen des Arbeitsaufwands bei reibungslosem Produktionsablauf. Verzögerungen bei datenabhängigen Produktionen können nicht zur Haftung führen. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Auftrag elektronisch übermittelt wurde. Verzögerung oder Ausfälle im elektronischen Netz gehen nicht zu unseren Lasten. Hier gelten die Haftungsbedingungen des Netzbetreibers.
Gewährleistung
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnung oder Abbildungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Beseitigt die Nachbesserung nicht die beanstandeten Mängel, so kann der Kunde die Minderung der Vergütung verlangen. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Hat der Kunde bei Farben und Formaten keine oder nur ungefähre Angaben gemacht, so rechtfertigt diese keinen Anspruch auf Nachbesserung hinsichtlich Farben und Formate. In diesem Fall bestimmen wir diese nach billigem Ermessen im Rahmen unserer Kenntnis des Verwendungszwecks der Produktion. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks in schriftlicher Form bei Popken Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Der Lieferant schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis geführten Zwischenschritte. Der Kunde kann durch eine zusätzliche Buy-Out-Gebühr in Höhe von 150% der ursprünglichen Erstellungskosten die offenen Dateien erwerben.
Vorschläge des Kunden oder sonstige fördernden Maßnahmen begründen das Miturheberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
Schlußbestimmungen
Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hannover, Januar 2007
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